Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Berichterstattung in der NBZ und OK vom 14.12.2020 „Blockiert Rat Stadtentwicklung?“

Die Berichterstattung hinterlässt bei der SPD-Fraktion den Eindruck, dass es offensichtlich doch nicht so einfach ist das Baurecht zu verstehen. Erkennbar ist auch, dass eine einseitige Recherche nicht der Aufklärung dient, sondern lediglich zu weiteren Unklarheiten bis hin zu falschen Darstellungen führt. Wir hätten es begrüßt, wenn der Reporter sich auch mit uns in Verbindung gesetzt hätte, um die sachlichen und rechtlichen Hintergründe zu erfahren und um dann eine sachliche, aufklärende Berichterstattung zu erstellen. Dann wäre sicherlich auch die falsche Behauptung „Dabei waren die Punkte in den jüngsten Ausschüssen mehrheitlich abgesegnet worden“ so nicht gemacht worden.

Der Reporter der lokalen Presse beschreibt, dass der Fraktionsvorsitzende Axel Stange von „Abwägungen privater Dinge“ als Begründung für die Absetzung der Tagesordnungspunkte sprach. Richtig ist vielmehr folgende dokumentierte Aussage:

„Die Abwägung der privaten und öffentlichen Belange solle in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt erneut stattfinden. Dabei sollten die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und außerdem …(der)Vertreter der Umweltverbände ordnungsgemäß beteiligt werden.“

Auch ein Blick ins Baugesetzbuch (BauBG) hätte zur Wahrheitsfindung beitragen können. Dort wird bereits im § 1 Abs.7 folgendes dokumentiert:

„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“

Und unter § 2 Abs.3 wird festgehalten, was zu erfolgen hat:

„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten.“

Im § 3 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit beschrieben.

Allen Ratsmitgliedern muss klar sein, dass wir die Öffentlichkeit, unsere Mitbürger*innen, noch stärker in die Willensbildung einbeziehen wollen.

Dazu ist es aber auch notwendig, dass die Beratungen und Abwägungen in den Ausschüssen und Ratssitzungen öffentlich und transparent geführt werden und nicht in nichtöffentlichen Gremien „abgesegnet“ werden.

Und genau deshalb wurden die Tagesordnungspunkte FNP 11 und 13 in der letzten Ratssitzung wieder an den zuständigen Fachausschuss Bauen und Umwelt zurücküberwiesen.

Schade, dass die guten Argumente der SPD-Fraktion dafür nicht Alle überzeugt haben.

Und genau dort werden dann die baurechtlichen Vor- und Unterlagen ordnungsgemäß beraten und beschlossen. Und das ist eben bislang nicht passiert. Deshalb hat auch der Fachausschuss in der öffentlichen Bauausschusssitzung am 21.10.2020 die Tagesordnungspunkte zu den Flächennutzungsplänen (FNP) 11 und 13 bei lediglich 1 Enthaltung mit 6 Stimmen abgesetzt. Die Bauunterlagen sind zu spät eingegangen und eine sachgerechte Beratung und Entscheidung war nicht möglich. Die Begründung, Planzeichnung und der Umweltbericht des FNP 13 wurden erst am frühen Morgen des 21.10.2020 vom Bauamt der Stadt per E-Mail den Ausschussmitgliedern zugesandt. Zum FNP 11 wurden lediglich die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros per E-Mail am 13.10.2020 verschickt.

Dabei muss festgehalten werden, dass alle Unterlagen zu den FNP 11 und 13, also Begründung, Planzeichnung, Umweltbericht und Abwägungsvorschläge erst am 13.10.2020 von dem beauftragten Planungsbüro final erstellt wurden und bei der Stadt eingingen.

Wieso die Zeitung schreibt, dass am 21.10.2020 der Bauausschuss einen mehrheitlichen Satzungs- und Abwägungsschluss gefasst hat, ist unerklärlich.

Den Eindruck, welchen die Zeitung (NBZ und OK) zu erwecken versucht, dass die Eingaben und Anregungen der Bürger zum FNP 11eingearbeitet wurden, entbehrt jeder Grundlage. Tatsächlich haben die Anlieger des Campingplatzes Waldweg (ehemals „Booken“) zur geplanten Festlegungsänderung von „Parklandschaft mit Baumbestand“ im noch gültigen FNP, in eine neue „Sonderbaufläche“ für den Campingplatz bereits im Mai 2019 gemeinschaftliche Bedenken und Anregungen zusammengestellt und im Rahmen des Auslegungsverfahrens bei der Stadt eingereicht. Von Seiten der Stadt ist bislang keine Antwort bei den Anliegern eingegangen.

Eine wesentliche Aussage in der Stellungnahme der Anlieger deckt sich auch mit der Auffassung der SPD-Fraktion:

„Die Anlieger des Campingplatzes „Booken“ wenden sich weder gegen eine notwendige Neuordnung, noch gegen ein weiteres Betreiben des Campingplatzes. Wir sind uns aber mit der Stadt einig, dass diese Neuordnung planungsrechtlich geordnet unter Beachtung der Belange der dortigen Anlieger, des Schutzes der Trinkwasserressourcen und des Naturschutzes erfolgen muss.“

Die Stadt Norderney hat bereits am 11.07.2018 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.45 „Campingplatz Booken“ beschlossen.

Einem Ratsmitglied private Interessen zu unterstellen, sollte die Zeitung künftig unterlassen!

Die SPD-Fraktion ist sich mit den anderen Gruppen und Parteien im Rat der Stadt einig, dass die Stadtentwicklung nicht von der Politik blockiert oder verhindert wird. Dazu haben alle politischen Vertreter seit langer Zeit u. a. Gestaltungssatzungen, Bebauungspläne, Erhaltungssatzungen und eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, um der kommunalen Verwaltung eine wirksame Handlungsgrundlage zu geben.